Ausbildungsangebot
Die Stadt Gronau (Westf.) bietet zum 01.08.2023 die
Ausbildung zur/zum
Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
- in Teilzeit -
an.
In der Teilzeitausbildung wird die wöchentliche Arbeitszeit der praktischen Ausbildung auf 30 Wochenstunden reduziert. Die theoretische Ausbildung beim Studieninstitut Westfalen-Lippe sowie beim Berufskolleg findet jedoch in Vollzeit statt. Eine Verlängerung der regulären dreijährigen Ausbildungsdauer erfolgt nicht.
Ihre Ausbildung umfasst unter anderem:
- die praktische Ausbildung in verschiedenen Fachdiensten der Stadtverwaltung Gronau
- dienstbegleitende Unterweisung (in der Regel einmal wöchentlich) beim Studieninstitut Westfalen-Lippe, einschließlich Zwischen- und Abschlussprüfung
- Besuch des Berufskollegs (Blockunterricht)
- ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie unter www.gronau.de/ausbildung
Was wir von Ihnen erwarten:
- einen Schulabschluss mit mindestens Fachoberschulreife
- oder einen von einer Bezirksregierung anerkannten allgemeinbildenden ausländischen Schulabschluss in Verbindung mit notariell beglaubigter (oder von dem für das jeweilige Land zuständige Generalkonsulat oder Botschaft erstellter) Übersetzung, der die Gleichwertigkeit mit dem geforderten deutschen Abschluss bescheinigt
-
gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik
-
Freude und Interesse am Umgang mit Menschen
- hohe Leistungsbereitschaft sowie gutes Kommunikationsvermögen
hohe soziale Kompetenz
-
Interesse an den Aufgaben einer Kommunalverwaltung und rechtlichen Sachverhalten
-
ein eintragungsfreies Führungszeugnis
Welche Unterlagen Sie einreichen sollten:
Der Anerkennungsbescheid eines allgemeinbildenden ausländischen Schulabschlusses sowie gegebenenfalls einer abgeschlossenen ausländischen Berufsausbildung muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen und nachgewiesen sein. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache beziehungsweise amtlich beglaubigter Übersetzung einzureichen. Nähere Informationen dazu können Sie der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) entnehmen.
Was Sie von uns erwarten können:
- Ausbildungsvergütung nach TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes)
- Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen je Kalenderjahr gemäß § 9 TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes)
- eine qualifizierte, umfassende und abwechslungsreiche Ausbildung
- Bereitstellung eines eigenen Notebooks für den Zeitraum der Ausbildung
- gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen
- Anleitung durch erfahrene Ausbilder:innen
- gute Übernahmechancen und berufliche Perspektiven nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
- die Wahrung Ihrer Rechte nach dem SGB IX bzw. dem LGG NRW. Näheres hierzu finden Sie im Bereich "Was Sie bei uns erwarten können" unter www.gronau.de/karriere
Wie geht es weiter?
Hoffentlich mit Ihrer Bewerbung. Bewerben können Sie sich direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Ende der Bewerbungsfrist: 26.03.2023
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit ausschließlich das Online-Bewerbungsportal zur Übermittlung Ihrer vollständigen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Nachweis über die notwendige Schulbildung et cetera). Bewerbungsunterlagen, die Sie per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Bitte legen Sie hierzu die ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung bei. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht zugelassen werden! Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Für Fragen stehen Ihnen Frau Klimke (Leiterin Sachgebiet Personal, Tel.: 02562/12-311, E-Mail: s.klimke@gronau.de) und Herr Klümper (Ausbildungsleiter, Tel.: 02562/12-226, E-Mail: ausbildungsleitung@gronau.de) gerne zur Verfügung.